Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung
Die Pflicht zur Erstattung von Sozialleistungen, die ein Dritter gegenüber der Ausländerbehörde zugunsten eines Ausländers übernommen hat, entfällt nicht rückwirkend mit dessen Flüchtlingsanerkennung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13.02.2014 (BVerwG 1 C 4.13) entschieden. Weiterlesen ...

