Keine Niederlassungserlaubnis bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.10.2008 (BVerwG 1 C 34.07) entschieden, dass eine zum Daueraufenthalt berechtigende Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz nicht erteilt werden darf, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers nicht gesichert ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Ausländerin wegen der Pflege eines kranken Ehemannes und eines schwerbehinderten Sohnes an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist. Das hat der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts heute in Leipzig entschieden. Weiterlesen ...

