VerfGH des Saarlandes: Kein nächtlicher Bereitschaftsdienst bei Blutprobenentnahmen
Der VerfGH des Saarlandes hat am 15.04.2010 - Lv 5/09 - entschieden, dass die nächtliche Anordnung von Blutprobenentnahmen durch Polizeibeamte bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt die Verfassung nicht verletzt. Weiterlesen ...

