EuGH: Rückreisevisumpflicht für Drittstaatsangehörige mit nur vorläufigem Aufenthaltstitel europarechtskonform
Verbietet ein EU-Mitgliedstaat visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen, die einen von ihm ausgestellten vorläufigen Aufenthaltstitel besitzen, die Wiedereinreise ohne "Rückreisevisum", verstößt dies nicht gegen den Schengener Grenzkodex, auch wenn sie über die Außengrenzen des Schengenraums unmittelbar wieder in den Ausstellungsstaat einreisen wollen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14.06.2012 entschieden. Die nationalen Behörden dürfen die Wiedereinreise in den Schengenraum in einem solchen Rückreisevisum aber nicht auf Orte im nationalen Hoheitsgebiet beschränken (Az.: C-606/10). Weiterlesen ...

