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Erneut hat der Bundesgerichtshof per einstweiliger Anordnung die Aussetzung des Vollzugs in einem vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland unterstützten Eilverfahren verfügt (BGH, B. v. 7.3.2012, Az. V ZB 41/12). Dabei hat er zugleich die Bedeutung der EU-Rückführungsrichtlinie für das deutsche Recht und den strengen Maßstab für eine Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen unterstrichen.

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