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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Festnahme und Inhaftierung des früheren Innenministers der Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko, Juri Luzenko, imJahr 2010 gegen die EMRK verstößt.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20.06.2012 bereits am 18.07.2012 sein Urteil verkünden. Wie bereits in der News vom 21.06.2012 ausgeführt, wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben, ob das geltende Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verstößt.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesverfassungsgericht zwei Asylbewerberleistungsbezugs-Fälle zur Prüfung vorlegt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Aufgabe, im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle (Artikel 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) festzustellen, ob die einschlägigen Vorschriften aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig sind.

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