Zuständigkeitsregelung in Baden-Württemberg für Aufenthaltsbeendigung bei Unionsbürgern wirksam
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 28. Juni 2011 (BVerwG 1 C 18.10) entschieden, dass die nur in Baden-Württemberg geltende Zuständigkeitskonzentration bei den Regierungspräsidien für die Aufenthaltsbeendigung von Unionsbürgern (sog. Verlustfeststellung) rechtlich nicht zu beanstanden ist. Weiterlesen ...