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Beschluss BGH vom 09.02.2012 - V ZB 305/10 - Das Rechtsbeschwerdegericht rügte mit dieser Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass sowohl die Haftanträge der Behörden zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens zulässig, die Anordnung der Vorbereitungshaft sowie der Sicherungshaft unrechtmäßig waren und damit den Kläger in seinen Rechten verletzten.

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