BVerfG entscheidet über das Asylbewerberleistungsgesetz am 18.07.2012
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20.06.2012 bereits am 18.07.2012 sein Urteil verkünden. Wie bereits in der News vom 21.06.2012 ausgeführt, wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben, ob das geltende Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verstößt. Weiterlesen ...

