Erneut: 3. Senat des OLG Hamm zum Begriff "Gefahr im Verzug" und 24 Std. Bereitschaftsdienst
Das OLG Hamm hatte erstmalig in seinem Urteil vom 18.08.2009 in einem Strafprozess um die Rechtmäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung Stellung zum Begriff "Gefahr im Verzug" und des richterlichen Bereitschaftsdienstes genommen.

