Aktualisiert: Zu den Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit haftantragstellender Behörden
Neu aufgenommen wurde der Beschluss BGH vom 18.03.2010 - V ZB 194/09 -
Die Kommentierung beschäftigt sich mit der Problematik der örtlichen Zuständigkeit haftantragstellender Behörden bei Abschiebungs- und Zurückschiebungshaft, die durch das zuständige Gericht als Verfahrensvoraussetzung zwingend zu prüfen ist. Stand: 03.05.2010
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