BGH-Entscheidung zur Belehrung bei Weiterleitung nach Asylbegehren an der Grenze
Mit Beschluss vom 08.04.2010 - V ZB 51/10 - entschied der BGH, dass eine Belehrung durch die Bundespolizei, die aufgrund einer Stresssituation nicht verstanden worden sein könnte, geeignet sein kann, dass der Verstoß des Betroffenen gegen die Verpflichtung, sich rechtzeitig bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu melden, nicht als vorsätzlich oder grob fahrlässig zu beurteilen ist und der Betroffene daher nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist. Weiterlesen ...