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Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Weil die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum die am 13. Juli 2018 erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers entgegen einer gerichtlichen Anordnung vom gleichen Tage bislang nicht rückgängig gemacht hat, wurde ihr - dem Antrag des Tunesiers folgend - mit Beschluss der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom heutigen Tage ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- € für den Fall angedroht, dass sie der gerichtlichen Anordnung nicht bis spätestens zum 31. Juli 2018 nachkommt.

Die Nachrichtenlage hat sich in den letzten Tagen unmerklich geändert. Die Erkenntnis, dass die Abschiebung von Sami A. rechtmäßig eingeleitet worden war, scheint sich auch bei den Medien durchzusetzen. Denn nun werden die letzten Minuten des Fluges nach Tunesien zum Schlüssel für die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Doch trifft die Aussage der Bundespolizei, bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre ein Rücktransport nach Deutschland möglich gewesen, zu?

Die Diskussion über die Erforderlichkeit, den Ex-Leibwächter von Osama bin Laden nach Deutschland zurückzuholen wird in den letzten Tagen in der Regel als politische Forderung formuliert, da ihr rechtlich die Grundlage fehlt. Die Politik instrumentalisiert eine Rückholentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, um die aus ihrer Sicht zu harte Abschiebungspraxis anzuprangern. Doch was sind die Fakten:

Migrationsrecht.net nimmt den Datenschutz sehr ernst und hat sich daher in Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu einem radikalen Einschnitt entschlossen. Bereiche, in denen große Mengen persönlicher Daten angefallen sind und weiter anfallen würden, wurden deaktiviert.

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