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Mit dem Änderungsgesetz zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2416), das zum 24. November 2020 in Kraft getreten ist, wurde für Familienangehörige von Unionbürgern, britische Staatsangehörige, die Freizügigkeit aufgrund des Austrittsvertrags genießen oder Grenzgänger sind, eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG eingeführt (§ 11 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU). Außerdem findet der § 81 AufenthG auf begünstigte Personen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU entsprechende Anwendung, sofern die Rechtsstellung von einem Antrag abhängig ist (§ 11 Abs. 4 Satz 2 FreizügG/EU).

Am 23.11.2020 wurde das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht vom 12.11.2020 (BGBl I Nr. 53 Seite 2416-2424) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt nach Art. 7 am Tag nach seiner Verkündung, d. h. am 24.11.2020 in Kraft. Mitlgieder des Portals können bereits heute die neue Kommentierung zum Freizügigkeitsgesetz/EU nutzen.

Nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amts vom 27. Oktober 2020 an die Migrations- und Integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Akbulut Gökay (Nachfrage zur SF Nr. 9-393) ist es in insgesamt 81 Drittstaaten (darunter die Hauptherkunftsstaaten Ägypten, Albanien, Iran, Libanon und Mexiko) zurzeit nicht möglich, den für den Ehegattennachzug geforderten Deutsch-Test abzulegen.

Mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz, das in erster Linie die Folgen des Brexits regelt und spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, wird eine Regelung für sogenannte Rückkehrerfälle eingeführt. Durch Erstreckung des Freizügigkeitsgesetzes/EU auf Familienangehörige sowie nahe Angehörige deutscher Staatsangehöriger, die nach einem Aufenthalt in der EU wieder nach Deutschland zurückkehren, wird der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Rechtsstellung des Familienangehörigen nicht schlechter ist, als die Rechtsstellung, die sich aus einer unmittelbaren Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie ergäbe.

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