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Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es gelingt, die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe zu sichern und zu erweitern. Der Wohlstand, die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und daran anknüpfend der soziale Zusammenhalt sind als wesentliche Elemente der Sozialen Marktwirtschaft eng an die Stärke der Wirtschaft gekoppelt. Diese gilt es, durch gute Rahmenbedingungen und eine vorausschauende Fachkräftesicherung auch in Zukunft zu erhalten und auszubauen. Hierzu hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2018 Eckpunkte zur Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten beschlossen..

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 wurden die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden in Hessen durch die Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes vom 04.06.2018 (GVBl. S. 251) neu geregelt. Die Neuregelung ist missglückt, denn es ist nicht klar erkennbar, welche Behörde in Fällen, in denen eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung erreicht werden soll, sachlich zuständig ist.

Die Nachrichtenlage hat sich in den letzten Tagen unmerklich geändert. Die Erkenntnis, dass die Abschiebung von Sami A. rechtmäßig eingeleitet worden war, scheint sich auch bei den Medien durchzusetzen. Denn nun werden die letzten Minuten des Fluges nach Tunesien zum Schlüssel für die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Doch trifft die Aussage der Bundespolizei, bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre ein Rücktransport nach Deutschland möglich gewesen, zu?

Weil die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum die am 13. Juli 2018 erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers entgegen einer gerichtlichen Anordnung vom gleichen Tage bislang nicht rückgängig gemacht hat, wurde ihr - dem Antrag des Tunesiers folgend - mit Beschluss der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom heutigen Tage ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- € für den Fall angedroht, dass sie der gerichtlichen Anordnung nicht bis spätestens zum 31. Juli 2018 nachkommt.

Die Diskussion über die Erforderlichkeit, den Ex-Leibwächter von Osama bin Laden nach Deutschland zurückzuholen wird in den letzten Tagen in der Regel als politische Forderung formuliert, da ihr rechtlich die Grundlage fehlt. Die Politik instrumentalisiert eine Rückholentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, um die aus ihrer Sicht zu harte Abschiebungspraxis anzuprangern. Doch was sind die Fakten:

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