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Migrationsrecht.net nimmt den Datenschutz sehr ernst und hat sich daher in Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu einem radikalen Einschnitt entschlossen. Bereiche, in denen große Mengen persönlicher Daten angefallen sind und weiter anfallen würden, wurden deaktiviert.

Am 15. März 2018 ist das Gesetz zur weiteren Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung am 16. März 2018 in Kraft. Mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren war der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bereits bis zum 16. März 2018 ausgesetzt worden. 

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