Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Migrationsrecht.net nimmt den Datenschutz sehr ernst und hat sich daher in Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu einem radikalen Einschnitt entschlossen. Bereiche, in denen große Mengen persönlicher Daten angefallen sind und weiter anfallen würden, wurden deaktiviert.

Am 15. März 2018 ist das Gesetz zur weiteren Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung am 16. März 2018 in Kraft. Mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren war der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bereits bis zum 16. März 2018 ausgesetzt worden. 

In der neuen Legislaturperiode setzt sich die Eilgesetzgebung im Migrationsrecht unverändert fort. Waren bereits zuvor die Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht (ab Herbst 2014: Einstufung dreier Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten, Asylpakete I und II, Integrationsgesetz usw.) unter dem Eindruck steigender Flüchtlingszahlen von großer gesetzgeberischer Hektik geprägt, die eine geordnete Einbindung von Sachverständigen und Verbänden kaum ermöglichte, so soll auch die Verlängerung des Ausschlusses des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in wenigen Wochen gesetzlich verankert werden.

Seite 10 von 111