Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Mit ausgereifterer Überwachungstechnologie und "intelligenten Grenzen" will Brüssel die Grenzüberwachung effizienter gestalten. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, das die neuen europäischen Grenzüberwachungsinitiativen keinen erkennbaren Nutzen für die EU bedeuten und warnt vor massiven Eingriffen in die Grundrechte von Nicht-EU-Bürger.

Viele Kinder türkischer Staatsangehöriger sind unerkannt deutsche Staatsangehörige, wenn sie nach dem 28.08.2007 im Bundesgebiet geboren wurden. Kinder türkischer Eltern, die im Besitz der Rechtsstellung nach § 7 ARB 1/80 sind, haben nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erworben. Über 420 000 in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige (dies sind 25 Prozent aller türkischen Staatsangehörigen) verfügen über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ein großer Anteil von ihnen dürfte die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht infolge des Assoziationsrats-Beschlusses Nr. 1/80 erfüllen. Die Zahl der von der Problematik betroffenen Kinder mit möglicherweise unerkannt gebliebener deutscher Staatsangehörigkeit könnte bundesweit bei ca. 1 000 jährlich liegen.

Der 7. Kongress des Europäischen Integrationsforums, der vom 31. Mai bis 1. Juni 2012 in Brüssel stattfand, zeigte die Schwächen bei der Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten auf. Auch Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist ist Europa von einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie weit entfernt. Warum die Kommission das Auseinanderlaufen der Anwendungspraxis, auch wenn diese mit dem Geist der Richtlinie kaum in Einklang zu bringen war, über Jahre hingenommen hat, ist nicht verständlich. Erfreulich ist daher, dass die Kommission sich nunmehr der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten annehmen will und auch Vertragsverletzungsverfahren nicht mehr ausschließt. Gleichwohl signalisierte die Kommission während des Kongresses mehrfach, dass die Zeit für eine Überarbeitung der Richtlinie nicht günstig sei und deshalb nur Auslegungshilfen für die Mitgliedstaaten erlassen werden sollen.

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