Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Viele Kinder türkischer Staatsangehöriger sind unerkannt deutsche Staatsangehörige, wenn sie nach dem 28.08.2007 im Bundesgebiet geboren wurden. Kinder türkischer Eltern, die im Besitz der Rechtsstellung nach § 7 ARB 1/80 sind, haben nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erworben. Über 420 000 in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige (dies sind 25 Prozent aller türkischen Staatsangehörigen) verfügen über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ein großer Anteil von ihnen dürfte die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht infolge des Assoziationsrats-Beschlusses Nr. 1/80 erfüllen. Die Zahl der von der Problematik betroffenen Kinder mit möglicherweise unerkannt gebliebener deutscher Staatsangehörigkeit könnte bundesweit bei ca. 1 000 jährlich liegen.

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