Bundessozialgericht hält Voraussetzungen für Erziehungsgeld für Ausländer für verfassungswidrig
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hält § 1 Abs 6 Nr 2 Buchstabe c in Verbindung mit Nr 3 Buchstabe b Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung vom 13. Dezember 2006 für verfassungswidrig. Er holt deshalb eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die Vorschrift mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs 1 Grundgesetz vereinbar ist. Weiterlesen ...

