Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

EU-Außenministertreffen, Beitrittsverhandlungen, Türkei, Zypernfrage

Beim EU-Außenministertreffen in Luxemburg am 12. Juni 2006 wurden die formellen Verhandlungen über den EU-Beitritt der Türkei aufgenommen, die jedoch von der Zypernfrage überschattet wurden.

Neuer deutscher Richter beim EuGH

Der an der Universität Köln lehrende Europarechtler Thomas von Danwitz soll neuer Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden. Er löst die bisherige deutsche Vertreterin Ninon Colneric ab.

Der Kölner Jurist und Universitätsprofessor Thomas von Danwitz wird der deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof. Das gab die Universität zu Köln am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt.

Estland hat 9. Mai 2006, der traditionell als Europatag gefeiert wird, als 15. EU-Staat die Europäische Verfassung ratifiziert

 

Das Parlament in Tallin nahm die Verfassung nahezu einstimmig an. Als nächster Staat will Finnland voraussichtlich Anfang Juni 2006 die Verfassung ratifizieren. Den Stand zu den nationalen Ratifizierungsverfahren finden Sie in dem unten aufgeführten Link.

 


Nach einem Referendum wird Montenegro von Serbien unabhängig

Podgorica - Montenegro hat die Hürde für seine Unabhängigkeit von Serbien denkbar knapp genommen und wird der jüngste unabhängige Staat Europas. Das haben die Montenegriner am Sonntag in einer Volksabstimmung entschieden, wie die Wahlkommission am 22.5.2006 in der Hauptstadt Podgorica bestätigte.

Für die Trennung vom bisherigen Staatenbund mit Serbien und die Gründung eines selbstständigen Montenegro stimmten demnach 55,4 Prozent der Wähler, dagegen sprachen sich 44,6 Prozent aus. Mit 86,3 Prozent habe die Wahlbeteiligung einen Rekord erreicht. Rund 480 000 Wahlberechtigte waren zu dem Referendum aufgerufen. Die serbische Führung kämpfte bis zuletzt gegen die Abspaltung auch noch der letzten Teilrepublik vom ehemaligen Jugoslawien. Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina haben ihre Unabhängigkeit Anfang der neunziger Jahre in Kriegen ausgefochten. Lediglich Mazedonien löste sich, ohne dass ein Schuss gefallen wäre.

Aufrechterhaltung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mitgliedstaaten de EU (relative Arbeitnehmerfreizügigkeit)

Seit der Erweiterungsrunde am 1. Mai 2004 haben die ?alten? Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Übergangsbestimmungen für die Beschränkung ihres Arbeitsmarktes gegenüber Arbeitnehmern der acht neuen Mitgliedstaaten zu erlassen. Sie erlauben eine nationale zeitlich begrenzte Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern.

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