Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 4. September 2012 (BVerwG 10 C 12.12) entschieden, dass das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen nur eingeschränkt gilt. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen muss hier das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hat am 10. Juli 2012 beschlossen, dass der Ausschluss von ausländischer Staatsangehörige mit humanitären Aufenthaltstiteln (relevant sind die §§ 23 Abs. 1, 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes) verfassungswidrig ist (vgl.: Aktenzeichen: 1 BvL 2/10).

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