Nachrichten Rechtsprechung

In Deutschland lebende Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, denen nach dem Assoziationsrecht EWG/Türkei ein Daueraufenthaltsrecht zusteht, können keine Niederlassungserlaubnis beanspruchen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Mittel sichern können. Ihnen steht jedoch eine mindestens fünf Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis zu, aus der sich ihr Daueraufenthaltsrecht eindeutig ergibt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22.05.2012 (BVerwG 1 C 6.11) entschieden.

Seite 48 von 149