Nachrichten Rechtsprechung

In seinem gestern verkündeten Kammerurteil im Verfahren Hellig gegen Deutschland (Beschwerdenummer 20999/05), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag.

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