Entwurf zur Änderung des AsylVerfG
Deutschland will mit einer schnellen Änderung des Asylverfahrens und weiterer Gesetze den Flüchtlingsstrom bewältigen. Mit dem Gesetzentwurf sollen zugleich auch Richtlinien der EU umgesetzt werden, die bereits seit Monaten in nationales Recht hätten umgesetzt werden können. Warum diese notwendigen materiellen Regelungen nunmehr in das Gesetzespaket einbezogen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Weder besteht insoweit eine besondere Eilbedürftigkeit in Bezug auf die Flüchtlingsströme noch erscheint ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren angemessen, um die notwendigen Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Recht zu ermöglichen. Auch die Verschiebung der Abschiebehaft von den Amtsgerichten zu den Verwaltungsgerichten ist in der gegenwärtigen Situation nicht verständlich. Weiterlesen ...