Ausländer muss Kosten nicht erforderlicher Polizeibegleitung zur Botschaft nicht tragen
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. Mai 2014 (BVerwG 1 C 3.13) entschieden, dass Kosten, die durch eine von Polizeibeamten begleitete Anreise zur Vorsprache eines Ausländers bei ausländischen Botschaften zur Vorbereitung einer Abschiebung entstehen, von dem Ausländer grundsätzlich nur verlangt werden können, wenn er zuvor erfolglos zu einer freiwilligen Vorsprache aufgefordert worden ist. Weiterlesen ...

