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Die diesjährige 8. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht steht unter dem Thema Menschenrechte als Grenze und die Grenzen der Menschenrechte im Migrationsrecht. Sie findet am 7.-9. November 2014 in Stuttgart im Tagungszentrum Hohenheim statt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt am 27.08.2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzes vor. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012, mit der die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerber­leistungsgesetz (AsylbLG) für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine Neuregelung der Leistungssätze gefordert wurde.

Die SPD hat gestern im Bundestag dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Bereits im bisherigen Gesetzgebungsverfahren, unter anderem in der Sachverständigenanhörung am 23. Juni 2014, waren neben inhaltlichen auch unions- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einstufung der drei Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten vorgebracht worden. Dies betraf sowohl die inhaltliche Bewertung der Lage in den drei Ländern als auch das Prüfverfahren, die unzureichende und selektive Auseinandersetzung mit verfügbaren Länderinformationen, die Missachtung der Einschätzungen des UNHCR und die mangelhafte Gesetzesbegründung.

Mit einem Runderlass vom 4. August 2014 will das Bundesinnenministerium die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Dogan in die Verwaltungspraxis umsetzen. Der Erlass basiert im Kern auf der Einführung einer Härtefallregelung, mit der geregelt wird, wann Familienangehörige türkischer Staatsangehöriger ohne einfache Sprachkenntnisse ins Bundesgebiet einreisen dürfen.

Am Dienstag, den 2.7.2014 hat sich die Regierungsfraktion in einer Überraschungsaktion entschlossen, die Gesetzentwürfe zu den sicheren Herkunftsstaaten und zur Änderung der Optionspflicht doch noch auf die Tagesordnung des Bundestages in dieser Woche zu setzen. Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU/SPD-Fraktion gestern um 15:48 Uhr eine Sondersitzung des Innenausschusses zur „Beratung" der beiden Gesetzentwürfe für 18:00 Uhr beantragt, um die Fristen für die Behandlung des Gesetzentwurfes am Donnerstag durch den Bundestag noch wahren zu können.

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