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Der Gesetzgeber hat eine weitgehend unbeachtete Möglichkeit des Umstiegs aus einem Asylverfahren in den Arbeitsmarkt durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 390 vom 22. Dezember 2023) geschaffen. Die Möglichkeit, nach Beendigung des Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18a, § 18b oder § 19c Absatz 2 AufenthG zu erhalten, steht ausschließlich Asylbewerbern zu, die vor dem 29. März 2023 in das Bundesgebiet eingereist sind und ihren Asylantrag zurücknehmen.

Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wird 3 Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Das Gesetz bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich. Nach wie vor sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und ein Einbürgerungstest erforderlich, wobei es einige Ausnahmen für Härtefälle gibt. Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts werden verschärft. Benachteiligt werden hierdurch Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Rentner, Kranke oder Behinderte sowie pflegende Angehörige.

In der gegenwärtigen politischen Lage stehen Verfahrenslaufzeiten von Asylverfahren im Fokus der Öffentlichkeit. Denn die Begrenzung irregulärer Migration durch Rückführung abgelehnter Asylbewerber findet ihre Schranke in den Laufzeiten der Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten. Betrug die Laufzeit der Gerichtsverfahren im Jahr 2022 durchschnittlich noch 26 Monate, so konnte diese im Jahr 2023 auf 21,9 Monate gesenkt werden.

Alman vatandaşlık yasası reformu 19.01.2024 tarihinde Federal Meclis'te kabul edildi.
Yasa yayımlandıktan 3 ay sonra yürürlüğe girecektir. Yasa bir dizi önemli yenilik getirmektedir.
B1 seviyesinde Almanca dil bilgisi ve vatandaşlığa kabul testi, zor durumlar için birkaç istisna dışında hala gerekli. Geçim şartı sıkılaştırılacaktır. Bu özellikle yalnız çocuk yetiştiren ebeveynleri, çocukları, gençleri, meslek eğitimi görenleri ya da öğrencileri, emeklileri, hasta ya da engelli insanları ve bakıcı aileleri cezalandıracak.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) soll auch die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Berücksichtigung von Abschiebungsverboten vor Erlass einer Rückführungsentscheidung in Form einer Abschiebungsandrohung umgesetzt werden. Der Gerichtshof hat in mehreren Verfahren mit Verweis auf Artikel 5 Buchstabe a bis c der Rückführungsrichtlinie entschieden, dass bei Vorliegen der dort aufgeführten Gründe für ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, Kindeswohl, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand, keine Rückkehrentscheidung und somit keine Abschiebungsandrohung erlassen werden darf.

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