Verfassungsbeschwerde gegen Standstill-Entscheidung des BVerwG erhoben
Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.2014 (BVerwG 1 C 4.14) wurde wegen Verletzung des gesetzlichen Richters Verfassungsbeschwerde erhoben. Mit der Verfassungsbeschwerde wird gerügt, dass der Senat die Frage, ob eine wirksame Steuerung der Migrationsströme ein hochrangiges Gemeinwohlziel ist, das Rechte aus der Stillhalteklausel beschränken kann, nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung zugeleitet hat. Weiterlesen ...