Mutmaßlicher Aufseher des deutschen Vernichtungslager Sobibor wird nach Deutschland überstellt
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvR 1076/09 – eine Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, dem vorgeworfen wird, im deutschen Vernichtungslager Sobibor im damals besetzten Polen in mindestens 29.000 Fällen Beihilfe zum Mord begangen zu haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen seine Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA nach Deutschland.

