Im Bundesgebiet geborene türkische Kinder unterfallen dem Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 DVAuslG1990
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 18.12.2013 (5 K 310/12.DA) entschieden, dass ein türkisches Kind einer abgelehnten Asylbewerberin und einem türkischen Arbeitnehmer, das im Bundesgebiet geboren wurde und im Besitz eines Passes ist, sich ohne Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. Lebensjahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf. Dies gelte auch dann, wenn der Lebensunterhalt des Kindes nicht gesichert sei. Weiterlesen ...

