Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung einer minderjährigen türkischen Staatsangehörigen
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit jetzt rechtskräftigem Urteil der Klage einer 14 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, die trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden wollte (Az.: 11 K 3612/09). Denn der türkische Staat, so das Verwaltungsgericht, mache ihre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig. Damit haben türkische Kinder, die nicht unter das gesetzliche Modell der doppelten Staatsangehörigkeit fallen, die Möglichkeit, sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Weiterlesen ...

