Zuwanderungsgesetz, Ausländer, Härtefallkommission, Berlin, 100 Tage
Am 7. April 2005 zog der Beauftragte des Senats für Integration und Migration des Landes Berlin eine erste Bilanz der Arbeit der Härtefallkommission nach ihren ersten einhundert Arbeitstagen unter dem neuen Zuwanderungsrecht. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Januar 2005 hatte die seit 1990 bestehende Härtefallkommission des Landes Berlin eine auf Bundes- und Landesrecht aufbauende Existenzberechtigung erhalten und war mit weiterreichenden Kompetenzen als bisher ausgestattet worden.