BVerfG entscheidet zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung des Umgangsrechts
Das BVerfG - 2 BvR 1064/08 - hat mit Beschluss vom 9. Januar 2009 nochmals die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts umfassend erläutert. Anknüpfend an frühere Entscheidungen wurde hervorgehoben, dass Art. 6 GG ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht schon aufgrund formal-rechtlicher familiärer Bindungen entfalte. Entscheidend sei vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern. Weiterlesen ...

