62-jährige türkische Analphabetin darf nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet werden
Die Ausländerbehörde des Landratsamts Karlsruhe darf eine 1951 geborene und seit vielen Jahren in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige, die Analphabetin ist, nicht verpflichten, an einem Integrationskurs mit Alphabetisierung teilzunehmen. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 12. Juni 2013 entschieden und eine Verfügung des Landratsamts aufgehoben, die die Klägerin zur Kursteilnahme verpflichtete. Damit hatte die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Erfolg, das ihre Klage abgewiesen hatte. Weiterlesen ...