Geldstrafe von 120 Tagessätzen steht Einbürgerung entgegen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20. März 2012 (BVerwG 5 C 5.11) entschieden, dass auf die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit kein Anspruch besteht, wenn der Einbürgerungsbewerber zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden ist. Das Überschreitung der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel ist nicht „geringfügig". Weiterlesen ...

